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   VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 1210/08   

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https://dejure.org/2009,24038
VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 1210/08 (https://dejure.org/2009,24038)
VG Minden, Entscheidung vom 20.04.2009 - 5 K 1210/08 (https://dejure.org/2009,24038)
VG Minden, Entscheidung vom 20. April 2009 - 5 K 1210/08 (https://dejure.org/2009,24038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Festsetzung einer Grundsteuer; Kriterien für die Bemessung einer Grundsteuer; Notwendigkeit der Beachtung eines "Wertverlustfaktors"; Bindungswirkung des Messbetrages; Verhältnis von Grundsteuerbescheid, Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 1334/07

    Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerbescheid erfolglos

    Auszug aus VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 1210/08
    Zur weiteren Begründung verweise sie auf die beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1334/07 anhängige Verfassungsbeschwerde.

    Vgl BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 1334/07 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2007 - 14 A 661/06 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 14 A 661/06

    Die Erhebung von Grundsteuer auch für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist

    Auszug aus VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 1210/08
    Vgl BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Februar 2009 - 1 BvR 1334/07 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2007 - 14 A 661/06 -, juris.
  • VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 732/08

    Streit über die Festsetzung einer Grundsteuer; Kriterien für die Bemessung einer

    Auszug aus VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 1210/08
    Die Klägerin hat weder im Verwaltungsverfahren noch im Verwaltungsverfahren zum Parallelverfahren 5 K 732/08 irgendeinen Hinweis auf mögliche Erlassgründe gegeben.
  • FG Bremen, 18.08.1992 - II 63/88
    Auszug aus VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 1210/08
    Da die Klägerin diesbezüglich keinen gesonderten Antrag gestellt hat, hätte der Beklagte die Möglichkeit eines Billigkeitserlasses allenfalls dann prüfen müssen, wenn sich ihm dies nach den Umständen des Falles hätte aufdrängen müssen, vgl. FG Bremen, Urteil vom 18. August 1992 - II 63/88 K -, juris; Loose, in: Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgaben- und Finanzgerichtsordnung, Stand: November 2008, § 227 Rz. 132.
  • VG Aachen, 07.04.2011 - 4 K 270/11

    Einwendungen gegen einen Einheitswertbescheid sind nur gegen diesen und nicht

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. April 2007 - 14 A 661/06 -, NVwZ-RR 2007, 506, m.w.N.; VG Minden, Urteil vom 20. April 2009 - 5 K 1210/08 -, juris.
  • VG Minden, 20.04.2009 - 5 K 732/08

    Streit über die Festsetzung einer Grundsteuer; Kriterien für die Bemessung einer

    Die Klägerin hat weder im Verwaltungsverfahren noch im Verwaltungsverfahren zum Parallelverfahren 5 K 1210/08 irgendeinen Hinweis auf mögliche Erlassgründe gegeben.
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